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Grad der Behinderung (GdB)

Was bedeutet eigentlich der Grad der Behinderung und wie wird er ermittelt? Ab welchem Grad der Behinderung gilt man als schwerbehindert? Wir fassen die wichtigsten Informationen zum Thema zusammen.

Mann im Rollstuhl neben einer Frau, sie beugen sich zueinander und lächeln.
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Fragen und Antworten zum Grad der Behinderung

In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung, davon sind mehr als Externer Link:7,8 Millionen schwerbehindert. Eine Behinderung ist im Neunten Sozialgesetzbuch (SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX) wie folgt definiert:

"Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist."

Das bedeutet: Nicht nur "sichtbare" Behinderungen sind relevant. Auch mit einer unsichtbaren Behinderung, etwa einer schweren chronischen Erkrankung, einer seelischen oder psychischen Erkrankung kann man den Grad der Behinderung feststellen lassen. Mehr zum Thema:

Externer Link:Chronische Erkrankungen können als Behinderung anerkannt werden

Externer Link:Psychische und seelische Behinderung

Der Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) beziffert die Schwere einer Behinderung. Er ist also das Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.

Der GdBkurz fürGrad der Behinderung kann zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in Zehnerschritten gestaffelt. Irrtümlich beziehungsweise umgangssprachlich wird der Grad der Behinderung häufig in Prozent angegeben, also zum Beispiel "Ich habe einen GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 Prozent". Dies ist aber nicht korrekt, es wird schlicht gesagt "Ich habe einen GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50".

Nicht zwingend: Wenn es gesundheitliche Änderungen gibt, kann der Grad der Behinderung sich ändern. Damit sind sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen im Gesundheitszustand gemeint. Der Grad der Behinderung kann dann überprüft und neu festgestellt werden. Dazu sind ein Antrag auf Neufeststellung sowie erneute medizinische Gutachten notwendig.

Wichtig zu wissen: Der GdBkurz fürGrad der Behinderung kann auch herabgesetzt werden. Es ist möglich, die Schwerbehinderteneigenschaft zu verlieren, wenn der GdBkurz fürGrad der Behinderung unter 50 eingestuft wird. Daher sollte eine Neufeststellung sehr gut überlegt sein. Am besten Sie lassen sich dazu vorher vom VdK beraten. Wir haben zum Thema weitere Informationen für Sie zusammengestellt: Externer Link:Der Weg zum höheren Grad der Behinderung
 

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche. Diese sind abhängig von der Art der Behinderung, aber auch vom Grad der Behinderung. Für schwerbehinderte Menschen - ab einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 - gelten zum Beispiel besondere Regelungen beim Kündigungsschutz.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen GdBkurz fürGrad der Behinderung von mindestens 30 haben, können unter Umständen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein und dann auch Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche haben. Auch die steuerlichen Freibeträge für Menschen mit Behinderung sind von der Höhe des GdBkurz fürGrad der Behinderung abhängig. Der VdK kann Sie zum Thema Nachteilsausgleiche beraten. 

Mehr erfahren: 

Externer Link:Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Externer Link:Gleichstellung

Eine Behinderung ab einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Externer Link:Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdBkurz fürGrad der Behinderung und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden.

Der Grad der Behinderung wird auf Antrag durch ärztliche Gutachter bemessen. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdBkurz fürGrad der Behinderung ermittelt. Es werden hier allerdings nicht die einzelnen Behinderungsgrade mehrerer Beeinträchtigungen einfach zusammengerechnet und addiert, wie manchmal vermutet wird. Die Festlegung ist komplexer: Entscheidend für den Gesamt-GdBkurz fürGrad der Behinderung ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken.

Die Behinderungen und ihre Auswirkungen werden also insgesamt betrachtet, nicht als voneinander isolierte Beeinträchtigungen. Bei der Beurteilung wird vom höchsten Einzel-GdBkurz fürGrad der Behinderung ausgegangen, dann wird im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen geprüft, ob das Ausmaß der Behinderung dadurch tatsächlich größer wird.

Dorothee Czennia, Referentin für Behindertenpolitik beim Sozialverband VdK Deutschland, erklärt dazu: "Grundsätzlich geht es bei der Feststellung der Behinderung nicht um die Art der Erkrankung/Behinderung oder um eine Diagnose, sondern immer um ein Funktionsdefizit, eine entsprechende Dauer (länger als sechs Monate) und die Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird der GdBkurz fürGrad der Behinderung nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen festgestellt. Es erfolgt keine Addierung von Einzel-GdBkurz fürGrad der Behinderung. Dabei richtet sich das Versorgungsamt beziehungsweise die feststellende Behörde nach den sogenannten 'Versorgungsmedizinischen Grundsätzen'. Es ist also wichtig, beim Antrag bereits die Auswirkungen und damit verbundenen Beeinträchtigungen im Alltag möglichst zu beschreiben und durch ärztliche Atteste und dergleichen mehr bestätigen zu lassen."

Der Sozialverband VdK unterstützt seine Mitglieder bei der Antragstellung und, falls nötig, auch beim Widerspruch gegen den Bescheid.

Die Kriterien für die Bestimmung des Grades der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) sind seit dem 1. Januar 2009 die Versorgungsmedizinischen Grundsätze ("Externer Link:Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)"). Die darin enthaltenen Angaben sind als Orientierungsrahmen zu verstehen. Letztendlich ist die Ermittlung des GdBkurz fürGrad der Behinderung bei einem Menschen immer individuell und vom Einzelfall abhängig.

In der Externer Link:https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/index.htmlVersorgungsmedizin-Verordnung wird neben dem GdBkurz fürGrad der Behinderung auch der so genannte GdSkurz fürGrad der Schädigungsfolgen, der Grad der Schädigungsfolgen, erläutert. Der Grad der Schädigungsfolgen hat die frühere "Minderung der Erwerbsfähigkeit" (MdEkurz fürMinderung der Erwerbsfähigkeit) abgelöst.

Der Grad der Schädigungsfolgen und der Grad der Behinderung werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdSkurz fürGrad der Schädigungsfolgen nur auf die Schädigungsfolgen bezogen ist (kausal) und der GdBkurz fürGrad der Behinderung auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache (final).

Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. Aus dem GdBkurz fürGrad der Behinderung und aus dem GdSkurz fürGrad der Schädigungsfolgen ist also nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen. GdBkurz fürGrad der Behinderung und GdSkurz fürGrad der Schädigungsfolgen sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen, es sei denn, dass bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht ein besonderes berufliches Betroffensein berücksichtigt werden muss.